Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2024

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Legal Bridge (nachfolgend "Kanzlei") und dem Mandanten für die Erbringung anwaltlicher Dienstleistungen. Sie gelten für alle Rechtsberatungs- und Vertretungsleistungen, die die Kanzlei erbringt.

Durch die Erteilung eines Mandats oder die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erklärt der Mandant sein Einverständnis mit diesen AGB. Abweichende Bedingungen des Mandanten werden nicht anerkannt, es sei denn, die Kanzlei stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Begründung des Mandatsverhältnisses

Das Mandatsverhältnis kommt durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung zustande. Die Kanzlei behält sich vor, Mandate abzulehnen, insbesondere bei Interessenkonflikten oder mangelnder Spezialisierung im betreffenden Rechtsgebiet.

Ein Erstgespräch stellt noch keine Mandatsübernahme dar. Die verbindliche Übernahme erfolgt erst durch ausdrückliche Erklärung der Kanzlei, in der Regel durch Übersendung einer Mandatsbestätigung.

Der Mandant ist verpflichtet, alle für die Bearbeitung des Mandats relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dies umfasst insbesondere auch Tatsachen, die seiner Rechtsposition abträglich sein könnten.

3. Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

Der Umfang des Mandats ergibt sich aus der Mandatsvereinbarung. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst das Mandat nur die konkret übertragene Angelegenheit. Die Bearbeitung weiterer Rechtsfragen oder die Tätigkeit in anderen Instanzen bedarf einer gesonderten Beauftragung.

Die Kanzlei ist berechtigt, zur Erfüllung des Mandats Dritte (z.B. andere Anwälte, Sachverständige, Übersetzer) beizuziehen. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Mandanten in Rechnung gestellt.

Anwaltliche Tätigkeit ist keine Erfolgstätigkeit. Die Kanzlei verpflichtet sich zu sorgfältiger und fachkundiger Beratung nach bestem Wissen und Gewissen, kann jedoch keinen bestimmten Erfolg ihrer Tätigkeit zusichern.

4. Pflichten des Mandanten

Der Mandant hat folgende Pflichten:

  • Vollständige und wahrheitsgemäße Mitteilung aller für das Mandat relevanten Tatsachen
  • Rechtzeitige Übermittlung aller erforderlichen Unterlagen
  • Unverzügliche Mitteilung über Änderungen der Sachlage oder der Kontaktdaten
  • Fristgerechte Zahlung der Honorare und Auslagen
  • Mitwirkung bei der Mandatsbearbeitung durch zeitnahe Beantwortung von Anfragen
  • Information über parallele Mandate bei anderen Anwälten in derselben Angelegenheit

Bei Verletzung dieser Pflichten kann die Kanzlei das Mandat außerordentlich kündigen. Entstehende Nachteile gehen zu Lasten des Mandanten.

5. Honorar und Auslagen

5.1 Honorierung

Die Honorierung erfolgt nach Zeitaufwand, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Stundenansätze betragen:

  • Familienrecht: CHF 380 pro Stunde
  • Strafverteidigung: CHF 450 pro Stunde
  • Steuerrecht: CHF 420 pro Stunde

Die angegebenen Ansätze verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Für Mitarbeitende der Kanzlei gelten reduzierte Stundenansätze.

5.2 Auslagen

Neben dem Honorar werden folgende Auslagen in Rechnung gestellt:

  • Gerichts- und Behördengebühren
  • Kosten für Sachverständige, Übersetzer und andere Dritte
  • Reisekosten (Fahrt, Unterkunft, Verpflegung)
  • Kopier-, Porto- und Telekommunikationskosten
  • Kosten für Dokumentenbeschaffung und Recherchen

5.3 Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich. Der Mandant erhält eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen und entstandenen Auslagen. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug ist die Kanzlei berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Jahr zu verlangen und die weitere Bearbeitung des Mandats einzustellen, bis die fälligen Beträge beglichen sind.

6. Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis

Die Kanzlei unterliegt dem Berufsgeheimnis gemäß schweizerischem Anwaltsgesetz. Alle Informationen, die der Mandant der Kanzlei anvertraut, werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Mandant stimmt einer Weitergabe ausdrücklich zu oder eine gesetzliche Verpflichtung erfordert dies.

Das Berufsgeheimnis gilt auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses fort und umfasst alle Mitarbeitenden der Kanzlei.

7. Aufbewahrung von Unterlagen

Die Kanzlei bewahrt Mandatsakten für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss des Mandats auf. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet, sofern nicht besondere Aufbewahrungspflichten bestehen.

Originaldokumente des Mandanten werden auf Verlangen jederzeit herausgegeben. Der Mandant wird gebeten, wichtige Originale nach Abschluss des Mandats abzuholen oder die Zusendung zu veranlassen.

8. Beendigung des Mandats

8.1 Ordentliche Beendigung

Das Mandat endet mit Erledigung der übertragenen Aufgabe, durch einvernehmliche Aufhebung oder durch Kündigung einer Partei.

8.2 Kündigung durch den Mandanten

Der Mandant kann das Mandat jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen. Bis zum Zugang der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

8.3 Kündigung durch die Kanzlei

Die Kanzlei kann das Mandat aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei:

  • Zahlungsverzug trotz Mahnung
  • Verlust des notwendigen Vertrauensverhältnisses
  • Verweigerung der Mitwirkung durch den Mandanten
  • Unvollständiger oder unwahrer Sachvortrag
  • Nachträglichem Bekanntwerden von Interessenkonflikten

Bei Kündigung durch die Kanzlei wird diese dem Mandanten angemessene Frist zur Beauftragung eines anderen Anwalts einräumen und die notwendigen Übergabemaßnahmen treffen.

9. Haftung

Die Kanzlei haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Kanzlei nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

Die Haftung ist auf den Betrag der abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung begrenzt. Die Versicherungssumme beträgt CHF 5 Millionen pro Versicherungsfall.

Schadensersatzansprüche verjähren nach zwei Jahren ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers, spätestens jedoch nach fünf Jahren seit der schädigenden Handlung.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mandat ist Zürich, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

Vor Anrufung eines Gerichts sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Einigung zu versuchen. Bei Streitigkeiten über Honorarforderungen kann der Mandant die Schlichtungsstelle der zuständigen Anwaltskammer anrufen.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12. Änderungen der AGB

Die Kanzlei behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Mandanten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn der Mandant nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website der Kanzlei verfügbar.

Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:

Legal Bridge

Fraumünsterstrasse 16

8001 Zürich

Schweiz

E-Mail: [email protected]

Telefon: +41 44 952 18 37